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BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 693/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach dem Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31. August 1971 (TV SozSich) - Anrechnung der Überbrückungsbeihilfe auf die Arbeitslosenhilfe ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Öffentlicher Dienst - Überbrückungsbeihilfe bei Bezug von Arbeitslosenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA 2003, 687 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84
Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger …
Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 693/01
Erledigend kann ein Ereignis sein, das die Klägerin rechtlich daran hindert, die begehrte Rechtsfolge, die bisher zulässige oder begründete Klageforderung weiter geltend zu machen (BGH 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84 - NJW 1986, 588; BAG 6. November 1984 - 1 ABR 61/81 - NZA 1985, 635). - BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R
Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der …
Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 693/01
Selbst wenn man - entgegen der Auffassung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 7. September 2000 (- B 7 AL 72/99 R - SozR 3-4220 § 11 Nr. 3) annähme, die Kürzung der Arbeitslosenhilfe durch die Bundesanstalt für Arbeit ab dem 1. April 1997 sei zu Recht erfolgt, war die Klage von Anfang an unbegründet. - LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2000 - 3 Sa 136/00
Höhe des tariflich zustehendenÜberbrückungsgeldes; Berücksichtigung der …
Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 693/01
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. März 2000 - 3 Sa 136/00 - wird zurückgewiesen. - BAG, 06.11.1984 - 1 ABR 61/81
Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht - Rechtsbeschwerdeverfahren - …
Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 693/01
Erledigend kann ein Ereignis sein, das die Klägerin rechtlich daran hindert, die begehrte Rechtsfolge, die bisher zulässige oder begründete Klageforderung weiter geltend zu machen (BGH 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84 - NJW 1986, 588; BAG 6. November 1984 - 1 ABR 61/81 - NZA 1985, 635).